Der nächste Lauf
Verein und OK

Vorstand

 

Präsident: Basil Zurbuchen
info@2-stunden-lauf.ch
Kassier: Schönholzer Willi
Aktuar: Fröhlich Urs
Beisitzer: Fröhlich Kaspar, Stäheli Bruno, Urs Poltera, Zurbuchen Samuel, René Bühler

 

Bolli Matthias

Lauf-EDV, Adressen

Bühler René Projektauswahl, Werbung, Rahmenprogramm
Felix Molteni Speaker, Prominentenkontakte
Fischer Marcel Elektronische Medien
Fröhlich Kaspar Print Medien
Fröhlich Urs Projektauswahl, Werbung, Rahmenprogramm
Gsell Benjamin Läuferverpflegung
Heinz Stephan
Laufarzt / Begleitung von medizinischen Projekten
Herzog Isabelle Werbung Frauenfeld
Jenni Martin Streckenaufbau
Wir suchen Dich! Technik Laufstrecke
Mathis Monika Verpflegung nach dem Lauf
Müller Thomas Statistik
Ruch Margrith Verpflegung nach Lauf
Schönholzer Willi Finanzen
Stäheli Bruno Serviceclubs
Verein 55plus Anmeldung Läufer/Innen, Kontaktadresse, Versände
Urs Poltera Schulklassen, Charity Night
Zingg Doris Rahmenprogramm
Zurbuchen Samuel Drucksachen, Werbung, Marketing, Sponsoring

Rechnungsabschlüsse / Revisionbericht

 

 

 

 

Statuten

 

  • 1. Name
    Unter dem Namen "Frauenfelder 2 Stunden Lauf" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Frauenfeld.

  • 2. Zweck
    Zweck des Vereins ist es, alljährlich in Frauenfeld einen 2 Stunden Sponsorenlauf durchzuführen zur Unterstützung von gemeinnützigen Projekten im Ausland und in der Region Frauenfeld. Unterstützt werden internationale Projekte von Helvetas und Horyzon oder ähnliche anerkannten Organisationen. Regionale Projekte müssen einen sozialen oder gemeinnützigen Zweck erfüllen und transparent die Unterstützungswürdigkeit darlegen.
    Inlandprojekte erhalten normalerweise 25% der eingelaufenen Gelder. Abweichungen von diesem Grundsatz sind ausnahmsweise möglich.
    Der Verein ist gemeinnützig. Er ist politisch und konfessionell neutral. Alle Vereinsmitglieder arbeiten ehrenamtlich.

  • 3. Mitgliedschaft
    Die Mitgliedschaft im Verein steht den Mitgliedern des Organisationsteams (OK), welches den Lauf organisiert, offen.
    Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt an der auf seinen Eintritt ins OK folgenden Mitgliederversammlung.
    Der formelle Austritt eines Vereinsmitglieds aus dem OK gilt zugleich als Antrag auf Austritt aus dem Verein. Dieser wird sofort wirksam.

  • 4. Beitragspflicht, Haftung
    Der Verein kann Beiträge von seinen Mitgliedern erheben.
    Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

  • 5. Mitgliederversammlung
    Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
    Sie wird vom Vorstand mindestens 14 Tage im voraus einberufen.
    Die Zustimmung der Mehrheit der Vereinsmitglieder per Brief oder E-Mail zu einem Antrag ist einem Beschluss der Mitgliederversammlung gleichgestellt.
    Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Befugnisse:
    - Aufnahme neuer Mitglieder
    - Wahl von Vorstand und Revisionsstelle
    - Erlass des Reglements für die Vereinstätigkeit.
    - Genehmigung der Rechnung und des Revisionsberichtes

  • 6. Vorstand
    Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
    Er wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer eines Jahres gewählt.
    Er konstituiert sich selber (PräsidentIn,KassierIn,AktuarIn, BeisitzerInnen).
    Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.

  • 7. Kontrollstelle
    Die Kontrollstelle wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer eines Jahres gewählt.
    Sie kontrolliert die Vereinsrechnung und legt der Mitgliederversammlung einen Kontrollbericht vor.

  • 8. Vereinsjahr
    Das Vereinsjahr beginnt am 1. Mai und endet am 30 April.

  • 9. Budget, Rechnungen, Ausgabenkompetenzen
    Der Vorstand entscheidet darüber, ob ein Budget nötig ist. Erstellt wird das Budget durch den Vorstand.

    Dringliche, einmalige Ausgaben ausserhalb des Budgets bis 100 CHF darf jedes Vereinsmitglied selbständig tätigen, Ausgaben darüber bedürfen der Zustimmung des Kassiers. Falls kein Budget besteht, müssen die Ausgaben im Rahmen der Vorjahre liegen.

    Wiederkehrende Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Kassiers.

    Auf die Bank- und Postkonti hat der Kassier bis 500 CHF mit Einzelunterschrift Zugriff, bei höheren Beträgen wird eine zweite Unterschrift benötigt. Die Person mit der zweiten Unterschrift wird durch den Vorstand bestimmt.

    Die gesamten Sponsoren- und Unterstützungsbeiträge werden zur Deckung der Organisationskosten eingesetzt. Sollten diese Beiträge die Organisationskosten nicht decken, können 5-10% der eingelaufenen Gelder für den nächsten Lauf zurück gehalten werden. Falls das Vermögen CHF 15'000 übersteigt, wird im nächsten Jahr der Anteil zurückbehaltener Laufgelder entsprechend reduziert.

    Das Vermögen kann massvoll für Begleitveranstaltungen mit eindeutigem Bezug zum Lauf eingesetzt werden. Diese Veranstaltungen bezwecken einen Kulturaustausch mit den unterstützen Projekten und sollen die Ziele des Laufes unterstützen.


  • 10. Auflösung des Vereins
    Bei einer Auflösung des Vereins ist die Liquidation Sache des Vorstands.

    Bei der Auflösung des Vereins wird das verbleibende Vermögen je hälftig jenen beiden regionalen, gemeinnützigen Institutionen überwiesen, welche zuletzt unterstützt wurden und vom Kanton Thurgau als steuerbefreit anerkannt sind.

    Diese ersten Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 3.11.2006 in Frauenfeld angenommen. Die aktuell gültige Version wurde an der GV vom 10. Mai 2007 in Frauenfeld einstimmig angenommen.
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